Bafoeg Ausland
Von der Bundesregierung wurde die 22. Bafögnovelle veröffentlicht.
Ab 1. August 2008 gelten die neuen Bafög-Regelungen, welche international
Studierende berücksichtigen sollten.
Regelungen ab 1. August 2008 im Detail – maximale Unterstützung:
- Studiengebühren werden bis zu 4.600 Euro gefördert
- der Flug (Hin- / Rückflug) wird bis 1.000 Euro gefördert.
- monatliche Lebenshaltungskosten (Unterhalt) werden mit 85 Euro (zusätzlich zum Inlandsbafög) gefördert.
- eine Unterstützung für Krankenversicherung wird mit ca. 90 Euro (einmalig) gewährt.
Rückzahlungsmodalitäten:
Studenten müssen 50% der erhaltenen Bafögunterstützung für Flug, Unterhalt und Versicherung nach Ende des Studiums in Deutschland gemäß den generellen Regelungen zum Bafög zurückzahlen.
Die erhaltenen Unterstützung für Studiengebühren (4.600 Euro) muss nicht
zurück gezahlt werden!
Wichtig:
Auslands-Studierende, welche noch VOR dem 1. August 2008 beginnen (ohne Orientierungswoche), werden noch unter altem Bafög-Recht betrachtet!
Sonstige Bestimmungen: Wer Inlandsbafög beziehen darf, erhält in Zukunft
eine höhere Unterstützung bei den Studiengebühren.
Allgemeiner Hinweis:
Wer normalerweise kein Inlandsbafög erhalten kann, sollte nicht auf den Antrag auf Auslandsbafög verzichten. Hierfür werden andere Maßstäbe als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Gründe für ein Studium im Ausland
BAföG Ausland